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Es gilt, in den kommenden Jahren armen Ländern deren untragbare Schulden an andere Staaten zu erlassen, damit sie einen Neuanfang beginnen können.

 

 „Erlassjahr 2000“

 

Wer und was ist überhaupt die Kampagne „Erlassjahr 2000“?

Die Kampagne „Erlassjahr 2000“ besteht in erster Linie aus den sieben Staatschefs der wichtigsten Industrieländer der Welt, kurz auch „G7“ genannt. Sie setzen sich des öfteren auch mit weiteren Institutionen zur Beratung zusammen z.B. dem Pariser Club, Londoner Club, IWF, Weltbank .

Sie setzten sich das Ziel, die Schuldenkrise der ärmsten Länder der Welt bis zum Jahr 2000 zu lösen.

Vor der Kampagne „Erlassjahr 2000“ hat es schon unzählige Versuche der Lösung der Schuldenskrise gegeben, die aber alle gescheitert sind bzw. nicht richtig angeschlagen haben.

Im September 1997 fand dann die Gründungsversammlung von "Erlassjahr 2000" in Wuppertal statt. Dort wurde erstmals darüber diskutiert, welchen Stellenwert die Forderung nach einem „internationalen Insolvenzrecht“ (d. i. eine völkerrechtlich verbindliche Neugestaltung internationaler Finanzbeziehungen im Sinne eines fairen Interessenausgleichs zwischen Schuldnern und Gläubigern) für die Kampagne haben soll. Vorbild sollte das Kapitel 9 des US-amerikanischen Insolvenzrechtes für Gebietskörperschaften (Gemeinden, Bundesländer, Kommunen etc.) sein.

 

Es wird folgendes Prinzip vertreten:

Die Forderungen eines Gläubigers an das verschuldete Land werden in einem einzigen Verfahren geregelt.

Die Entscheidung über eine Regelung der Zahlungsverpflichtungen wird von einer neutralen Instanz gefällt, die keiner der beteiligten Parteien angehört.

Die Bevölkerung des verschuldeten Landes hat bei Verhandlungen ein Anhörungsrecht.

Vor Begleichung der Schulden muss das Schuldnerland die Bereitstellung der wichtigsten Basisdienstleistungen für sein Volk garantieren.

 

 

Ziele, die gesetzt wurden:

Der Schuldenerlass soll die armen Länder, deren Regierungen bei internationalen Finanzinstitutionen und Privatbanken Kredite aufgenommen haben, von der Last untragbarer Schulden befreien.

Man muss sämtliche Ursachen für Wanderungsbewegungen, internationale und innerstaatliche Konflikte beseitigen.

Der unverhältnismäßig hohe Transfer von knappen Ressourcen aus den armen in die reichen Länder soll unterbunden werden.

Den armen Ländern der Welt muss ein Weg zu wirtschaftlicher und sozialer Gerechtigkeit sowie zur Verwirklichung grundlegender Menschenrechte eröffnet werden.

Man muss die armen und sehr hoch verschuldeten Länder vor wirtschaftlichem und sozialem Zerfall schützen.

 

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