Friedensbewegung - Pazifismus - Kriegsdienstverweigerung |
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Friedensbewegung | |||||||
Bezeichnung
für Organisationen, deren Mitglieder aus ethischen, religiösen,
ideologischen oder politischen Gründen für die Abrüstung und ein
friedliches Zusammenleben der Völker eintreten. Sie wollen auch auf die
Gefahren der militärischen Nutzung der Kernkraft aufmerksam machen.
Nach dem 2. Weltkrieg gewann die Friedensbewegung starken Auftrieb wegen der Bedrohung durch die Atomwaffen (Bombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki). In diesem Zusammenhang entstand in Großbritannien die Ostermarschbewegung. Anfang der 80er Jahre bildete sich in Zusammenhang mit der Umwelt– und Frauenbewegung eine Friedensbewegung, die gegen die Realisierung des NATO-Doppelbeschlusses im Jahr 1979 operierte und auf allgemeine Abrüstung drängte. Besonders in der DDR entstanden in den 70er-Jahren im Umfeld der Kirchen Friedensgruppen. Mit der Wende in der Weltpolitik verlor die Friedensbewegung zunächst an politischem Gewicht. Schließlich wurden neue Wirkungsfelder gefunden, meist in Zusammenhang mit der Ökologiebewegung, Menschenrechts- und Frauenbewegung.
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Pazifismus | |||||||
Pazifismus ist eine
Grundhaltung, die kompromisslose Friedensbereitschaft fordert und aus
ethischen Gründen Gewaltanwendung und die militärische Vorbereitung
auf den Krieg verwirft.
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Kriegsdienstverweigerung | |||||||
Die Kriegsdienstverweigerung ist in Deutschland durch Artikel 4 Absatz 3 im Grundgesetz geschützt: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz“ Das bedeutet: Niemand ist dazu gezwungen, gegen seinen Willen Kriegsdienst an der Waffe zu leisten. Hierher gehören alle Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Kriegswaffen stehen, also auch die Kriegsdienstausbildung in Friedenszeiten. Jeder zum Kriegsdienst Verpflichtete kann diesen verweigern. Allerdings wird die Verweigerung nur anerkannt, falls in dem schriftlichen Antrag Gründe angegeben werden, die auf einer Gewissensentscheidung aus pazifistischen Motiven basieren. Nur wer eine Gewissensentscheidung gegen das Töten im Krieg schlechthin geltend macht, wird befreit. Situationsbedingte Verweigerung, d. h. die Verweigerung der Teilnahme nur an bestimmten Kriegen, wird nicht anerkannt. Wer die Berechtigung zur Verweigerung des Kriegsdienstes erhalten will, muss einen entsprechenden schriftlichen Antrag stellen, in dem er seine Motive glaubhaft darlegt. Er ist verpflichtet, zur Musterung zu erscheinen, darf jedoch nicht zum Wehrdienst einberufen werden, bevor über seinen Antrag entschieden wurde. Gegen die Ablehnung eines Antrags sind Rechtsmittel möglich. Wer den Wehrdienst verweigert, hat anstelle dessen Zivildienst zu leisten, der in der Regel ein Drittel länger dauert als der Grundwehrdienst. Zivildienstleistende arbeiten vornehmlich in sozialen und karitativen Einrichtungen, z. B. in Altenheimen und Krankenhäusern, wo sie einen mittlerweile unverzichtbaren Beitrag zur Versorgung der Insassen leisten. Die Verweigerung auch des Zivildienstes (Totalverweigerung) ist nicht rechtens. Im Jahr 1998 haben etwa 170.000 junge Männer den Kriegsdienst verweigert, das sind etwa 34 % aller Wehrpflichtigen gewesen.
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