Ehescheidung

Bis dass der Tod euch scheide.
Was sagt die Bibel dazu?

 

 

Nach dem jüdischen Eherecht war eine Scheidung jederzeit möglich:

"Dtn 24:1 Wenn ein Mann eine Frau geheiratet hat und ihr Ehemann geworden ist, sie ihm dann aber nicht gefällt, weil er an ihr etwas Anstößiges entdeckt, wenn er ihr dann eine Scheidungsurkunde ausstellt, sie ihr übergibt und sie aus seinem Haus fortschickt, 24:2 wenn sie sein Haus dann verläßt, hingeht und die Frau eines anderen Mannes wird, 24:3 wenn auch der andere Mann sie nicht mehr liebt, ihr eine Scheidungsurkunde ausstellt, sie ihr übergibt und sie aus seinem Haus fortschickt, oder wenn der andere Mann, der sie geheiratet hat, stirbt, 24:4 dann darf sie ihr erster Mann, der sie fortgeschickt hat, nicht wieder heiraten, so daß sie wieder seine Frau würde, nachdem sie für ihn unberührbar geworden ist. Das wäre dem Herrn ein Greuel. Du sollst das Land, das der Herr, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, nicht der Sünde verfallen lassen."

© 1980 Katholische Bibelanstalt GmbH Stuttgart

 

Das jüdische Eherecht erlaubte die Scheidung in sehr großzügiger Weise. Es war dem Mann gestattet, wenn ihm seine Frau nicht mehr gefällt, weil er etwas Anstößiges an ihr findet, sich von ihr zu trennen. Eine Scheidung konnte lediglich vom Mann bewirkt werden, nicht jedoch von der Frau. Ein Scheidungsrichter war dabei nicht nötig. Es genügte zur Trennung der Ehe, dass ihr der Mann einen Scheidebrief ausstellte. Eine Wiederheirat der Frau, beispielsweise wenn sie auch von ihrem zweiten Mann geschieden wurde oder nach dem Tode ihres zweiten Mannes, war ausgeschlossen. Hintergrund dieser Regelung war, dass die Frau nicht als Partnerin des Mannes in der Ehe angesehen wurde, sondern als Eigentum des Mannes, der über sie gleichsam ein sachliches Verfügungsrecht hatte.

Dies wird auch bei der Beurteilung des Ehebruchs deutlich: Ein verheirateter Mann brach beim Geschlechtsverkehr mit einer verheirateten fremden Frau nicht seine eigene Ehe. Vom Ehebruch berührt war hierbei lediglich die Ehe der Frau. Denn diese minderte durch den Ehebruch den Besitz ihres Mannes. Wer als verheirateter Mann sich mit einer fremden verheirateten Frau einließ, konnte durch sein Tun "lediglich" den Besitz eines anderen Mannes mindern. Dessen ungeachtet wurden beide, wenn der Ehebruch bekannt wurde, mit dem Tod bestraft:
"Dtn 22:22: Wenn ein Mann dabei ertappt wird, wie er bei einer verheirateten Frau liegt, dann sollen beide sterben, der Mann, der bei der Frau gelegen hat, und die Frau. Du sollst das Böse aus Israel wegschaffen." Das Anrecht auf die Frau erwarb dabei der Mann nicht erst bei der Eheschließung, sondern bereits bei der Verlobung. Deshalb galt: "Wenn ein unberührtes Mädchen mit einem Mann verlobt ist und ein anderer Mann ihr in der Stadt begegnet und sich mit ihr hinlegt 22:23 dann sollt ihr beide zum Tor dieser Stadt führen. Ihr sollt sie steinigen und sie sollen sterben, das Mädchen, weil es in der Stadt nicht um Hilfe geschrien hat, und der Mann, weil er sich die Frau eines anderen gefügig gemacht hat." 

 

 

Das Wort Jesu zum Ehebruch und zur Ehescheidung ist im NT mehrfach überliefert. Die Parallele zu Mt 5,32 dürfte ursprünglich in der Logienquelle gelautet haben:

"Q 16,18

(Mt 5,32                 Lk 16,18                 Mt 19,9                  Mk 10,11-12)

Jeder, der seine Frau (aus der Ehe) entläßt, begeht Ehebruch, und wer eine (aus der Ehe) Entlassene heiratet, begeht Ehebruch."

 

Bei Mattäus in der Bergpredigt steht:

"Mt 5:27 Ihr habt gehört, daß gesagt worden ist: Du sollst nicht die Ehe brechen. 5:28 Ich aber sage euch: Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen. 5:29 Wenn dich dein rechtes Auge zum Bösen verführt, dann reiß es aus und wirf es weg! Denn es ist besser für dich, daß eines deiner Glieder verlorengeht, als daß dein ganzer Leib in die Hölle geworfen wird. 5:30 Und wenn dich deine rechte Hand zum Bösen verführt, dann hau sie ab und wirf sie weg! Denn es ist besser für dich, daß eines deiner Glieder verlorengeht, als daß dein ganzer Leib in die Hölle kommt.

Von der Ehescheidung:
Mt 5:31 Ferner ist gesagt worden: Wer seine Frau aus der Ehe entläßt, muß ihr eine Scheidungsurkunde geben. 5:32 Ich aber sage euch: Wer seine Frau entläßt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus; und wer eine Frau heiratet, die aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch."

© 1980 Katholische Bibelanstalt GmbH Stuttgart

 

Jesus nimmt direkten Bezug auf den Dekalog: "Du sollst nicht die Ehe brechen." (Ex 20:14 bzw. Dtn 5:18), um dann der Autorität der Tora wiederum seine Radikalisierung des Gesetzes gegenüber zu stellen: "Nicht nur der vollendete Ehebruch verstößt gegen Gottes Willen, sondern bereits, wer eine Frau auch nur begehrlich ansieht, hat schon gegen Gottes Gebot verstoßen und in seinem Herzen Ehebruch begangen." Jesus meint mit "Frau"  die verheiratete Frau (hebr. "Ischah"), die zur Zeit Jesu durch ihre Haube oder ihren Schleier und durch ihre Haartracht schon von weitem als solche erkennbar war. Jesus meint sicherlich nicht eine ledige, noch nicht verlobte bzw. nicht verheiratete Frau; denn mit ihr als Ledige konnte man auch keinen Ehebruch begehen (sondern "Unzucht").
Jesus nimmt dann wiederum Bezug auf das Gesetz (Dtn 24:1) und fügt dem erneut seine Radikalisierung hinzu: Das, was nach mosaischem Gesetz erlaubt war (Ehescheidung durch den Mann), nennt Jesus einen Ehebruch, ein Kapitalverbrechen, auf das die Todesstrafe stand. Für Jesu Zuhörer eine Provokation: Die gesetzlich erlaubte Ehescheidung wird durch ihn als Ehebruch definiert. Wie ist der Gedankengang Jesu? Er hält den Männern vor Augen: Wer seine Frau entlässt, zwingt sie, sich einen anderen Mann zu suchen, weil sie sonst wirtschaftlich nicht existieren kann. Wovon soll sie leben? Sie bricht also mit dem zweiten Mann ihre erste Ehe. Daran ist ihr Mann Schuld. Aber auch der zweite Mann treibt sie zum Ehebruch.

Auch die äußere Form der Redeweise Jesu ist aufschlussreich: Jesus gestaltet wiederum seine Aussage als kasuistischen Rechtssatz, parallel zu der Stelle, auf die er Bezug nimmt. Solche Rechtssätze hatten folgende Form:

Vordersatz: Tatbestandsdefinition Nachsatz: Rechtstatbestand / Rechtsfolge
Jeder, der das und das tut, dem soll das und das geschehen.
Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen.
Wer seine Frau entlässt, liefert sie dem Ehebruch aus.
Wer eine Frau heiratet, die aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch.

Jesu Satz ist formal ein Rechtssatz. Ist er auch der Intention nach eine Rechtssatz? Will Jesus Recht setzen und ein Gesetz erlassen?

Schon die Kombination (formaler) "Rechtssatz" - "Provokation" macht deutlich, dass Jesus kein neues Gesetz formulieren möchte. Denn Provokation und Rechtssatz schließen sich aus. Jesus will aufrütteln und entlarven. Dies aber passt nicht zu einem Gesetz. Jesus verwendet die äußere Form des Gesetzesspruchs, aber nicht, um eine neues Gesetz zu geben, sondern um die Gesetzlichkeit zu entlarven. Jesu Sprechweise ist die prophetische Rede.

Jesus will seinen Zuhörern sagen: Ehebruch beginnt nicht erst bei vollendetem Ehebruch, sondern bereits bei begehrlichem Blick. Euer vermeintliches Recht ist tiefstes Unrecht. Eine Berufung auf das Gesetz ist zwar möglich, aber dabei wird der Wille Gottes verbogen. Denn: Gott will die Ehe als Partnerschaft zwischen Mann und Frau, die beiden sind ja ein Fleisch. Die provozierenden Äußerungen Jesu ergreifen Partei für die Frau, die der Willkür des Mannes ausgeliefert ist. Die Frau wird gegen die jüdische Gesetzespraxis durch Jesus in Schutz genommen. Jesus will kein neues Gesetz geben, sondern er appelliert an die Lauterkeit des Herzens, an die innere Wahrhaftigkeit. Er gibt kein Gesetz zur Unauflöslichkeit der Ehe, sondern ruft auf zu Partnerschaft, Liebe und Treue. Seine Forderung ist ein Zielgebot, nicht ein Erfüllungsgebot.

 

Das Thema Ehescheidung findet sich auch in Mt 19,3-12, wo diese Gedanken noch deutlicher herausgestellt sind:

"Mt 19:3 Da kamen Pharisäer zu ihm, die ihm eine Falle stellen wollten, und fragten: Darf man seine Frau aus jedem beliebigen Grund aus der Ehe entlassen? 19:4 Er antwortete: Habt ihr nicht gelesen, daß der Schöpfer die Menschen am Anfang als Mann und Frau geschaffen hat 19:5 und daß er gesagt hat: Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden, und die zwei werden ein Fleisch sein? 19:6 Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen. 19:7 Da sagten sie zu ihm: Wozu hat dann Mose vorgeschrieben, daß man (der Frau) eine Scheidungsurkunde geben muß, wenn man sich trennen will? 19:8 Er antwortete: Nur weil ihr so hartherzig seid, hat Mose euch erlaubt, eure Frauen aus der Ehe zu entlassen. Am Anfang war das nicht so. 19:9 Ich sage euch: Wer seine Frau entläßt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, und eine andere heiratet, der begeht Ehebruch. 19:10 Da sagten die Jünger zu ihm: Wenn das die Stellung des Mannes in der Ehe ist, dann ist es nicht gut zu heiraten. 19:11 Jesus sagte zu ihnen: Nicht alle können dieses Wort erfassen, sondern nur die, denen es gegeben ist. 19:12 Denn es ist so: Manche sind von Geburt an zur Ehe unfähig, manche sind von den Menschen dazu gemacht, und manche haben sich selbst dazu gemacht - um des Himmelreiches willen. Wer das erfassen kann, der erfasse es."

© 1980 Katholische Bibelanstalt GmbH Stuttgart

 

Die Aussage Jesu ist klar: Er ist gegen die Ehescheidung, weil Mann und Frau von Gott als Einheit geschaffen wurden. Er ist auch gegen das mosaische Gebot, das ein Zugeständnis ist wegen der Hartherzigkeit der Menschen. Jesu Ziel ist damit nicht vereinbar. Das Zugeständnis in Mt 5,32 und Mt 19,9, wonach eine Ehescheidung möglich ist, wenn ein "Fall von Unzucht vorliegt", geht nicht auf Jesus zurück. Dies ist ein Zusatz der Urkirche und des Evangelisten, die in Erinnerung an Jesu Barmherzigkeit Verständnis für die konkrete schwierige Lebenssituation zeigten und für diesen Fall ein Zugeständnis zur Ehescheidung machten. Eine Rolle mag dabei auch gespielt haben, dass durch die Unzucht eine Ehe ja schon de facto gebrochen war, so dass der Scheidebrief diesen Bruch nachträglich nur de iure bestätigt.

 

In seinem ersten Brief an die Korinther geht auch Paulus auf die Ehe und Ehescheidung ein:

"1 Kor 7:1 Nun zu den Anfragen eures Briefes! «Es ist gut für den Mann, keine Frau zu berühren». 7:2 Wegen der Gefahr der Unzucht soll aber jeder seine Frau haben, und jede soll ihren Mann haben. 7:3 Der Mann soll seine Pflicht gegenüber der Frau erfüllen und ebenso die Frau gegenüber dem Mann. 7:4 Nicht die Frau verfügt über ihren Leib, sondern der Mann. Ebenso verfügt nicht der Mann über seinen Leib, sondern die Frau. 7:5 Entzieht euch einander nicht, außer im gegenseitigen Einverständnis und nur eine Zeitlang, um für das Gebet frei zu sein. Dann kommt wieder zusammen, damit euch der Satan nicht in Versuchung führt, wenn ihr euch nicht enthalten könnt. 7:6 Das sage ich als Zugeständnis, nicht als Gebot. 7:7 Ich wünschte, alle Menschen wären (unverheiratet) wie ich. Doch jeder hat seine Gnadengabe von Gott, der eine so, der andere so. 7,8 Den Unverheirateten und den Witwen sage ich: Es ist gut, wenn sie so bleiben wie ich. 7:9 Wenn sie aber nicht enthaltsam leben können, sollen sie heiraten. Es ist besser zu heiraten, als sich in Begierde zu verzehren. 7:10 Den Verheirateten gebiete nicht ich, sondern der Herr: Die Frau soll sich vom Mann nicht trennen 7:11 - wenn sie sich aber trennt, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich wieder mit dem Mann -, und der Mann darf die Frau nicht verstoßen. 7:12 Den übrigen sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder eine ungläubige Frau hat und sie willigt ein, weiter mit ihm zusammenzuleben, soll er sie nicht verstoßen. 7:13 Auch eine Frau soll ihren ungläubigen Mann nicht verstoßen, wenn er einwilligt, weiter mit ihr zusammenzuleben. 7:14 Denn der ungläubige Mann ist durch die Frau geheiligt, und die ungläubige Frau ist durch ihren gläubigen Mann geheiligt. Sonst wären eure Kinder unrein; sie sind aber heilig. 7:15 Wenn aber der Ungläubige sich trennen will, soll er es tun. Der Bruder oder die Schwester ist in solchen Fällen nicht wie ein Sklave gebunden; zu einem Leben in Frieden hat Gott euch berufen.  Gott hat euch aber zu einem gemeinsamen Leben gerufen.  Vielleicht vermagst du, Frau, deinen Mann zu retten; vielleicht vermagst du, Mann, deine Frau zu retten. 7:16 Woher weißt du denn, Frau, ob du den Mann retten kannst? Oder woher weißt du, Mann, ob du die Frau retten kannst?"

© 1980 Katholische Bibelanstalt GmbH Stuttgart

 

Auch nach Paulus ist die Frau nicht Eigentum des Mannes, der über sie und über ihren Leib verfügt, sondern das Verhältnis von Mann und Frau ist ein partnerschaftliches (7,4). Auch Paulus spricht sich gegen die Scheidung aus (7,10 - 14), obgleich er für die Problematik, die sich aus religionsverschiedenen Ehen ergeben kann, Zugeständnisse um des Glaubens willen macht (7,15 f).

 

Die eheliche Bindung erlischt mit dem Tod des Ehegatten:

"1 Kor 7:39 Eine Frau ist gebunden, solange ihr Mann lebt; wenn aber der Mann gestorben ist, ist sie frei zu heiraten, wen sie will; nur geschehe es im Herrn. 7:40 Glücklicher aber ist sie zu preisen, wenn sie nach meinem Rat unverheiratet bleibt - und ich denke, daß auch ich den Geist Gottes habe."

© 1980 Katholische Bibelanstalt GmbH Stuttgart

"Röm 7:1 Wißt ihr denn nicht, Brüder - ich rede doch zu Leuten, die das Gesetz kennen -, daß das Gesetz für einen Menschen nur Geltung hat, solange er lebt? 7:2 So ist die Ehefrau durch das Gesetz an ihren Mann gebunden, solange er am Leben ist; wenn ihr Mann aber stirbt, ist sie frei von dem Gesetz, das die Frau an den Mann bindet. 7:3 Wenn sie darum zu Lebzeiten des Mannes einem anderen gehört, wird sie Ehebrecherin genannt; ist aber der Mann gestorben, dann ist sie frei vom Gesetz und wird nicht zur Ehebrecherin, wenn sie einem anderen gehört. 7:4 Ebenso seid auch ihr, meine Brüder, durch das Sterben Christi tot für das Gesetz, so daß ihr einem anderen gehört, dem, der von den Toten auferweckt wurde; ihm gehören wir, damit wir Gott Frucht bringen. 7:5 Denn als wir noch dem Fleisch verfallen waren, wirkten sich die Leidenschaften der Sünden, die das Gesetz hervorrief, so in unseren Gliedern aus, daß wir dem Tod Frucht brachten. 7:6 Jetzt aber sind wir frei geworden von dem Gesetz, an das wir gebunden waren, wir sind tot für das Gesetz und dienen in der neuen Wirklichkeit des Geistes, nicht mehr in der alten des Buchstabens."

© 1980 Katholische Bibelanstalt GmbH Stuttgart

 

Die Unauflöslichkeit der Ehe wurde auch durch das 2. Vatikanische Konzil herausgestellt:

"48. (Die Heiligkeit von Ehe und Familie) Die innige Gemeinschaft des Lebens und der Liebe in der Ehe, vom Schöpfer begründet und mit eigenen Gesetzen geschützt, wird durch den Ehebund, d. h. durch ein unwiderrufliches personales Einverständnis, gestiftet. So entsteht durch den personal freien Akt, dem sich die Eheleute gegenseitig schenken und annehmen, eine nach göttlicher Ordnung feste Institution, und zwar auch gegenüber der Gesellschaft. Dieses heilige Band unterliegt im Hinblick auf das Wohl der Gatten und der Nachkommenschaft sowie auf das Wohl der Gesellschaft nicht mehr menschlicher Willkür. Gott selbst ist Urheber der Ehe, die mit verschiedenen Gütern und Zielen ausgestattet ist; sie alle sind von größter Bedeutung für den Fortbestand der Menschheit, für den persönlichen Fortschritt der einzelnen Familienmitglieder und ihr ewiges Heil; für die Würde, die Festigkeit, den Frieden und das Wohlergehen der Familie selbst und der ganzen menschlichen Gesellschaft. Durch ihre natürliche Eigenart sind die Institutionen der Ehe und die eheliche Liebe auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet und finden darin gleichsam ihre Krönung. Darum gewähren sich Mann und Frau, die im Ehebund nicht mehr zwei sind, sondern ein Fleisch (Mt 19, 6), in inniger Verbundenheit der Personen und ihres Tuns gegenseitige Hilfe und gegenseitigen Dienst und erfahren und vollziehen dadurch immer mehr und voller das eigentliche Wesen ihrer Einheit. Diese innige Vereinigung als gegenseitiges Sichschenken zweier Personen wie auch das Wohl der Kinder verlangen die unbedingte Treue der Gatten und fordern ihre unauflösliche Einheit."

(Vaticanum II, Kirche und Welt)

 

 

Jüdisches Eherecht

Weisung Jesu

Urkirche

Prinzip

Scheidung und Wiederheirat sind möglich, aber nur für den Mann

Scheidung ist nicht möglich.

Scheidung ist grundsätzlich nicht möglich.

Ausnahmen

Eine Wiederheirat der ersten Frau ist jedoch ausgeschlossen.

Keine

Scheidung ist nur möglich
a) bei Unzucht
b) wenn Unfriede in religiösen Mischehen gegeben ist (Paulus)

Anliegen

Anpassung an die Gegebenheiten der patriarchalen Gesellschaft

Schutz der Frau

Verständnis für die konkrete schwierige Lebenssituation

Begründung

Autorität des Mose

Der Wille Gottes seit Anbeginn der Schöpfung: "Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen."

Erinnerung an Jesu barmherzigen Umgang mit den  Gescheiterten

nach oben

zurück zu

Homepage        StartseiteSchäferStündchen        TitelseiteBergpredigt            Ehe/Ehescheidung