Wenn Gott die Israeliten in die Freiheit geführt
hat, wie konnte es dann in Israel noch Sklaven geben?
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Man kann zunächst einmal davon ausgehen, dass es
sich bei den Sklaven in Israel um Menschen handelte, die als
Kriegsgefangene in Israel in Sklaverei geraten waren: |
"Wenn du zum Kampf gegen
deine Feinde ausziehst und der Herr, dein Gott, sie alle in deine
Gewalt gibt, wenn du dabei Gefangene machst und unter den Gefangenen
eine Frau von schöner Gestalt erblickst, wenn sie dein Herz gewinnt
und du sie heiraten möchtest, dann sollst du sie in dein Haus
bringen, und sie soll sich den Kopf scheren, ihre Nägel kürzen und
die Gefangenenkleidung ablegen. Sie soll in deinem Haus wohnen und
einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter beweinen. Danach darfst
du mit ihr Verkehr haben, du darfst ihr Mann werden und sie deine
Frau. Wenn sie dir aber nicht mehr gefällt, darfst du sie entlassen,
und sie darf tun, was sie will. Auf keinen Fall darfst du sie für
Silber verkaufen. Auch darfst du sie nicht als Sklavin kennzeichnen.
Denn du hast sie dir gefügig gemacht." (Dtn 21,10-14).
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Aber auch Israeliten
selbst wurden im Land der Sieger versklavt: |
"Nun hatten die Aramäer bei
einem Streifzug ein junges Mädchen aus dem Land Israel
verschleppt." (2 Kön 5,2)
"So spricht der Herr: Wegen
der drei Verbrechen, die Gaza beging, wegen der vier nehme ich es
nicht zurück: Weil sie ganze Gebiete netvölkerten, um die
Verschleppten an Edom auszuliefern, darum schicke ich Feuer in Gazas
Mauern; es frißt seine Paläste" (Am 1,6f)
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Israeliten selber konnten aber auch im eigenen Land in Sklaverei geraten,
beispielsweise in
Notzeiten, wenn sie verarmten. So wurden die Kinder einer Witwe wegen der
Überschuldung der Mutter zu Sklaven des Gläubigers: |
"Eine von den Frauen der Prophetenjünger
wandte sich laut rufend an Elischa: Mein Mann, dein Knecht, ist
gestorben. Du weißt, dass dein Knecht gottesfürchtig war. Nun
kommt der Gläubiger, um sich meine beiden Söhne als Sklaven zu
nehmen." (2 Kön 4, 1).
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Schuldknechtschaft war in Israel bereits vor dem Babylonischen
Exil gegeben: |
"Die Männer des einfachen Volkes und ihre
Frauen erhoben aber laut Klage gegen ihre jüdischen Stammesbrüder:
Die einen sagten: Wir müssen unsere Söhne und Töchter
verpfänden, um Getreide zu bekommen, damit wir zu essen haben und
leben können. Andere sagten: wir müssen unsere Felder, Weinberge
und Häuser verpfänden, um in der Hungerzeit Getreide zu bekommen.
Wieder andere sagten: Auf unsere Felder und Weinberge mussten wir
Geld aufnehmen für die Steuern des Königs. Wir sind doch vom
selben Fleisch wie unsere Stammesbrüder; unsere Kinder sind ihren
Kindern gleich, und doch müssen wir unsere Söhne und Töchter zu
Sklaven erniedrigen." (Neh 5, 1-5).
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Man konnte also wegen fortgesetzter Missernten in
die Lage kommen, erst seine Weinstöcke, dann seine Felder und
schließlich Söhne und Töchter verpfänden zu müssen. Nicht selten
waren Kleinbauern gezwungen, zum Überleben Schulden aufzunehmen und zur
Tilgung dann ihre Kinder zu verkaufen. Dass diese Schuldknechtschaft in
Israel sehr alt war, belegen Gesetze aus dem 8. Jh., die zum Schutz der
Sklaven erlassen wurden: |
"Wenn einer seinen Sklaven oder seine
Sklavin mit dem Stock schlägt, dass er unter seiner Hand stirbt,
dann muss der Sklave gerächt werden. ... Wenn einer seinem Sklaven
oder seiner Sklavin ein Auge ausschlägt, soll er ihn für das
ausgeschlagene Auge freilassen. Wenn er seinem Sklaven oder seiner
Sklavin einen Zahn ausschlägt, soll er ihn für den ausgeschlagenen
Zahn freilassen." (Ex 21,20 ff)
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Der Sklave war schutzbedürftiges
Individuum, aber auch weitervererbbarer Privatbesitz. |
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Die Existenz als Sklave war in Israel jedoch
temporär.
Mit der
Abzahlung der Schuld wurde sie beendet:
Neh 5,8: "Wir haben von
unseren jüdischen Stammesbrüdern, die an andere Völker verkauft
worden waren, so viele wie möglich losgekauft."
Die Dauer war darüber
hinaus von vornherein begrenzt. Sie betrug sechs Jahre: |
"Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst,
soll er sechs Jahre Sklave sein, im siebten Jahr soll er ohne
Entgelt als freier Mann entlassen werden." (Ex 21,2)
"Wenn dein Bruder, ein Hebräer - oder auch
eine Hebräerin -, sich dir verkauft, soll er dir sechs Jahre als
Sklave dienen. Im siebten Jahr sollst du ihn als freien Mann
entlassen. Und wenn du ihn als freien Mann entlässt, sollst du ihn
nicht mit leeren Händen entlassen. Du sollst ihm von deinen Schafen
und Ziegen, von deiner Tenne und von deiner Kelter so viel mitgeben,
wie er tragen kann. Wie der Herr, dein Gott, dich gesegnet hat, so
sollst du ihn bedenken. Denk daran: Als du in Ägypten Sklave warst,
hat der Herr, dein Gott, dich freigekauft. Darum verpflichte ich ich
heute auf dieses Gebot. ... Halt es nicht für eine Härte, wenn du
ihn als freien Mann entlassen musst; denn was er in den sechs Jahren
für dich erarbeitet hat, entspricht dem, was du einem Taglöhner
als Lohn hättest zahlen müssen." ( Dtn 15,12-15.18).
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Ein Sklave konnte aber auch in der Familie seines
Herrn bleiben: |
"Wenn dieser Sklave dir aber erklärt: Ich
will nicht von dir freigelassen werden - denn er hat dich und deine
Familie liebgewonnen, weil es ihm bei dir gut ging -, so nimm einen
Pfriem und stich ihn durch sein Ohr in die Tür. Dann ist er dein
Sklave für immer. Bei einer Sklavin sollst du das gleiche
tun." (Dtn 15,16f)
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War der Sklave verheiratet in seinen Dienst eingetreten, konnte
seine Frau mit ihm in die Freiheit zurückkehren. Hatte er während der
Versklavung geheiratet, konnte er wählen, bei Frau und Kindern zu
bleiben oder allein weg zu gehen: |
"Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst,
soll er sechs Jahre Sklave bleiben, im siebten Jahr soll er ohne
Entgelt als freier Mann entlassen werden. Ist er allein gekommen,
soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen.
Hat ihm sein Herr eine Frau gegeben und hat sie ihm Söhne oder
Töchter geboren, dann gehören Frau und Kinder ihrem Herrn, und er
muss allein gehen. Erklärt aber der Sklave: Ich liebe meinen Herrn,
meine Frau und meine Kinder, und will nicht als freier Mann
fortgehen, dann soll ihn sein Herr vor Gott bringen, er soll ihn an
die Tür oder an den Türpfosten bringen und ihm das Ohr mit einem
Pfriem durchbohren; dann bleibt er für immer sein Sklave." (Ex
21,2-6).
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Eine unverheiratet Sklavin
konnte die Geliebte ihres Herrn oder seines Sohnes werden: |
"Wenn einer seine Tochter als Sklavin
verkauft hat, soll sie nicht wie andere Sklaven entlassen werden.
Hat ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, mag er sie aber nicht
mehr, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht,
sie an Fremde zu verkaufen, da er seine Zusage nicht eingehalten
hat. Hat er sie für seinen Sohn bestimmt, verfahr er mit ihr nach
dem Recht, das für Töchter gilt. Nimmt er sich noch eine andere
Frau, darf er sie in Nahrung, Kleidung und Beischlaf nicht
benachteiligen. Wenn er ihr diese drei Dinge nicht gewährt, darf
sie unentgeltlich, ohne Bezahlung, gehen." (Ex 21,7-11).
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In diesem Fall war nach Ablauf der sechs Jahre der Herr auch künftig
sorgepflichtig. Eine Sklavin aus einem besiegten Volk dagegen konnte in
die Freiheit weggeschickt werden. |
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Sklaven waren sicher nicht zu beneiden:
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"Gib deinem Sklaven Arbeit, sonst sucht er
das Nichtstun. Trägt er den Kopf hoch, wird er dir untreu. Joch und
strick beugen den Nacken, dem schlechten Sklaven gehören Block und
Folter. Gib deinem Sklaven Arbeit, damit er sich nicht auflehnt;
denn einem Müßigen fällt viel Schlechtigkeit ein. Befiehl ihn zur
Arbeit, wie es ihm gebührt; gehorcht er nicht, leg ihn in schwere
Ketten! Aber gegen keinen sei maßlos, und tu nichts ohne gutes
Recht." (Sir 33,26-30)
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Oft ist berichtet, dass
Sklaven entflohen (1 Sam 25,10; 1 Kön 2,39). Oft war
schlechte Behandlung Grund der Flucht. Deshalb fordert die Bibel, den
Sklaven wie einen Bruder zu behandeln:
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"Hast du nur einen einzigen Sklaven, halt
ihn wie dich selbst; denn wie dich selbst hast du ihn nötig. Hast
du nur einen einzigen Sklaven, betrachte ihn als Bruder, wüte nicht
gegen dein eigenes Blut. Behandelst du ihn schlecht, und er läuft
weg und ist verschwunden, wie willst du ihn wieder finden?" (Sir 33,31-33).
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